11.03.2016 - Mit Urteil vom 16.07.2015 hat das Landgericht Oldenburg die TARGOBANK AG & Co. KGaA verurteilt, einem von der Anwaltskanzlei Dr. Lubitz vertretenen Anleger Schadenersatz zu leisten. Dieser hatte sich auf Empfehlung der Rechtsvorgängerin der TARGOBANK, der CityBank, an dem Schiffsfonds MS "Santa L-Schiffe" beteiligt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte die Bank mit Urteil vom 16.07.2015 zum Schadenersatz, weil diese den Kläger/Anleger nicht ordnungsgemäß über das bei einer Schiffsfondsbeteiligung bestehende Risiko eines Totalverlustes des angelegten Kapitals und nicht über die erhaltenen Provisionen (Rückvergütungen) aufgeklärt habe. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg ist rechtskräftig. Infolge des Urteils kommt es nunmehr zu einer Rückabwicklung der Beteiligung. Der Anleger erhält seine Einlage zzgl. Agio zurück (gegen Übertragung der Fondsbeteiligung). Ferner hat die Bank dem Kläger sämtliche weiteren finanziellen Schäden zu ersetzen, insbesondere ihn von dem Risiko freizustellen, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen.