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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen berechtigen zum Vertragsrücktritt

10 000 Darlehensverträge hat die Verbraucherzentrale Hamburg geprüft und festgestellt: In 80 Prozent der Verträge sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Ein Ausweg für Hauseigentümer, die unzeitgemäß hohe Darlehenszinsen zahlen.

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Ein genauer Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich allemal. Der Bundesgerichtshof entschied im März 2014 (Aktenzeichen II ZR 109/13) im Fall einer Anlagegesellschaft zugunsten der Geldanleger: Die Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft, sagten die Richter, wodurch die Widerrufsfrist auch nach fünf Jahren noch nicht abgelaufen sei.

Diese Begründung lässt sich auch auf Darlehensverträge zur Baufinanzierung anwenden - selbst dann, wenn die Verträge längst abgewickelt sind und die Darlehensnehmer vielleicht eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben.

Geprüft werden muss jeder Fall einzeln.