Das BGH-Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen XI ZR 262/ 10) sagt, dass Bankberater ihre Kunden darüber aufklären müssen, wenn sie beim Verkauf persönlich profitieren, indem sie eine Rückvergütung erhalten – z.B. aus den ausgewiesenen Vertriebskosten. Kommt die Bank ihren Pflichten nicht nach, wird sie schadenersatzpflichtig und muss dem Anleger die Einlage inklusive des gezahlten Agios zurückzahlen.
Das Landgericht Münster (Aktenzeichen 114 O 110/12) hat diese Rechtsprechung im April 2014 für offene Immobilienfonds noch einmal bestätigt - ein guter und tragfähiger Ansatz für Eigentümer aller Investmentfonds.