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Anwaltskanzlei Dr Lubitz erstreitet obsiegendes Urteil gegen die beratende Bank wegen Hannover Leasing Fonds 177

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Mit Berufungsurteil vom 31.10.2014 (Az.: 23 U 73/14) hat die Anwaltskanzlei Dr. Lubitz für einen Anleger ein obsiegendes Urteil gegen die beratende Bank erstritten. Diese hatte dem Anleger eine Beteiligung am Schiffsfonds Hannover Leasing 177 empfohlen. Die beratende Bank ist gegenüber dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet, weil diese nicht ordnungsgemäß über den Bezug von Rückvergütungen/Provisionen („Kick-Back“) aufgeklärt hat. Sie hat dem Anleger den gezahlten Anlagebetrag und das gezahlte Agio abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen als Schadenersatz zu ersetzen. Ferner hat sie den Anleger von dem Risiko, die erhaltenen Ausschüttungen (etwa im Falle der Insolvenz) zurückzahlen zu müssen, freizustellen.