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Banken müssen Kunden zu Provisionen informieren

Wer sich von verlustreichen Fonds jetzt trennen will, kann sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur so genannten "Kick-back"-Regelung verlassen, das schon ein paar Jahre alt ist. Ein neues Urteil des Landgerichts Münster erleichtert die Beweisführung für Kapitalanleger noch einmal.

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Das BGH-Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen XI ZR 262/ 10) sagt, dass Bankberater ihre Kunden darüber aufklären müssen, wenn sie beim Verkauf persönlich profitieren, indem sie eine Rückvergütung erhalten – z.B. aus den ausgewiesenen Vertriebskosten. Kommt die Bank ihren Pflichten nicht nach, wird sie schadenersatzpflichtig und muss dem Anleger die Einlage inklusive des gezahlten Agios zurückzahlen.

Das Landgericht Münster (Aktenzeichen 114 O 110/12) hat diese Rechtsprechung im April 2014 für offene Immobilienfonds noch einmal bestätigt - ein guter und tragfähiger Ansatz für Eigentümer aller Investmentfonds.